Mein Name ist Oskar Bastian und ich erstelle seit 2021 Gutachten zur Restnutzungsdauer von Immobilien. Mein Anspruch ist es, Ihnen eine fundierte und zugleich praxisnahe Entscheidungsgrundlage zu liefern – fachlich sauber, nachvollziehbar und mit einem klaren Blick für Ihre wirtschaftlichen Interessen als Eigentümer oder Investor.
Mein Hintergrund im Bauingenieurwesen an der RWTH Aachen University bildet dabei die technische Basis meiner Arbeit. Schon während meines Studiums hat mich jedoch nicht nur die Bauweise von Immobilien interessiert, sondern vor allem auch deren wirtschaftliche Bedeutung, insbesondere im Kontext der Altersvorsorge. Aus diesem Interesse heraus bin ich selbst in Immobilien investiert und kenne die Perspektive meiner Kunden daher aus eigener Erfahrung.
In meinen Gutachten verbinde ich genau diese beiden Welten: technisches Fachwissen und unternehmerisches Denken. Ich bewerte Immobilien nicht nach starren Mustern, sondern nutze bewusst den fachlichen Ermessensspielraum, um den tatsächlichen Zustand realistisch abzubilden. So entstehen Gutachten, die nicht nur den formalen Anforderungen entsprechen, sondern auch die Realität Ihrer Immobilie widerspiegeln.
Ich erstelle keine Standardlösungen, sondern arbeite so, wie ich es auch für meine eigenen Objekte erwarten würde: präzise, individuell und mit einem klaren Fokus auf die wirtschaftliche Realität eines Immobilienbesitzers.
Hier erfahren Sie, welches Einsparpotenzial Ihre Immobilie bietet.
Im Dezember 2025 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) sein restriktives Schreiben vom 22. Februar 2023 offiziell zurückgezogen – ausgelöst durch mehrere wegweisende Urteile des Bundesfinanzhofs (u.a. IX R 25/19, IX R 14/23). Das Schreiben hatte bisher gefordert, die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer einer Immobilie zwingend durch spezialisierte Gutachten nachzuweisen, was für viele Steuerpflichtige mit hohem Aufwand und hohen Kosten verbunden war.
Nach der aktuellen Rechtslage können Steuerpflichtige eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer wieder durch jede geeignete Methode darlegen – solange diese technische oder wirtschaftliche Gründe nachvollziehbar macht. Die Anforderungen sind damit deutlich praxisfreundlicher als zuvor.
Der entscheidende Vorteil: Wer eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachweist, kann höhere jährliche Abschreibungen (AfA) geltend machen – und damit seine Steuerlast spürbar senken.
Oskar Bastian
Kantstraße 46
52078 Aachen
E-Mail: info@restnutzungsdauerrechner.de
Telefon: 0241 91 38 09 59